Die Geschichte des Vereins

1995-Vorbereitung (4)

Hofnarr…

Neben dem Schutz der Heimat mit der Waffe oblag den Schützen als zweite wichtige Aufgabe die Brandbekämpfung. Auch polizeiliche Pflichten, wie sicheres Geleit für Kaufleute, Reisende, hohe Herren, Stellung von Ehrenwachen, Transport von Gefangenen usw. hatten die Schützen zu erfüllen. Ebenso gab es religiöse Pflichten, denn die städtischen Schützenbruderschaften bildeten zugleich auch kirchliche Bruderschaften, in denen die religiösen und daneben auch die sozialkaritativen Aufgaben der Schützen in der Gemeinschaft gepflegt wurden.

Über die Beziehung von Kirche und Schützengesellschaft in Nienborg ist wenig überliefert. Da war der Ehrendienst bei Beerdigungen und Prozessionen. Besonders bei den „Hagelprozessionen“ und Umgängen zum Segnen der Felder bediente man sich der Schützen, einerseits zum Tragen des „Himmels“ oder der „Andachtsbilder“, andererseits aber auch, damit diese über die Sicherheit draußen, weit ab vor den Toren der Stadt wachten. Zwar war die Schützenbruderschaft in archivalischen kirchlichen Unterlagen vor 1800 expressis verbis nicht genannt, doch erscheint in einer Akte des Bistumsarchivs Münster, welche die dem Domthesaurar als Archidiakon vorgelegten Kirchenrechnungen 1753-1799 enthält, ein Fahnenträger bei der Hagelprozession nach Heek. Dieser erhielt eine Vergütung von vier Stüber Coesfeldisch. Weiter enthalten diese Rechnungen zwei (1785 und 1796) Reparaturen mitgeführt werden. Es ist anzunehmen, dass der erwähnte Fahnen träger durch die Schützenbruderschaft gestellt worden ist. Noch heute begleiten die Schützen bei den Prozessionen das Allerheiligste.

Ein weiterer auch für das vergangene Jahrhundert schon belegter kirchlicher Brauch des Schützenvereins ist die Organisation des Osterfeuers, dessen Ursprung allerdings in heidnischer Zeit zu suchen ist.

Während das Holz für das Osterfeuer auf Veranlassung des Schützenvereines durch verschiedene Vereine zusammengefahren wird, hatten vor 1900 zwei durch das Los bestimmte Schäffer für das notwendige Holz zu sorgen. Auf ihre Veranlassung fuhren Nienborger Ackerbürger am Karfreitagmorgen das Holz für das Osterfeuer zusammen und stockten es auf. Dafür bekamen sie nach getaner Arbeit von den Schäffern „Zuckerbier“. Das durch den Schützenverein organisierte Osterfeuer, zu dessen Verschönerung heute die Nienborger Musikkapelle beiträgt, fand bis 1939 auf der Kusenborg statt. Ab 1950 wurde es alljährlich neben dem Nienborger Sportplatz abgebrannt, ehe es in den 90er Jahren zur Callenbeck weiterzog.

Neben allen städtischen, polizeilichen und kirchlichen Verpflichtungen mussten die Schützen aber auch ihre Feste zu feiern.

Der Höhepunkt im Schützenbrauch des Jahres war und ist heute noch das Königsschießen mit dem anschließenden „Gelag“. In Nienborg findet diese Ringen um die Königswürde am Kirmesmontag statt. Die Kirmes oder das Kirchweihfest wurde zum Jahresgedächtnis der Einweihung der alten Pfarrkirche „Verklärung Christi“ am ersten Sonntag im August (Fest der Verklärung Christi am 6. August) abgehalten. Diese Kirche wurde um 1640 errichtet. Als sie um 1790 einzustürzen drohte, riss man sie ab und errichtete an diese Stelle das Heilige Geist Armenhaus.

Zur neuen Pfarrkirche baute man den ehemaligen Reitstall der Burgmänner auf der Burg um. Die Kirmes wurde jedoch noch jahrzehntelang auf dem alten Kirchplatze am Armenhaus abgehalten. Nicht nur die Kirmes, sondern auch das Vogelschießen fand wie schon erwähnt, in unmittelbarer Nähe statt.

Der Ursprung des Vogelschießens verliert sich im Dunkel der Geschichte. Man hat versucht, das Schießen nach dem (ursprünglich lebenden) Vogel auf der Stange auf einen germanischen Fruchtbarkeistmythos zurückzuführen. Mag es einen solchen vom Urmensch bzw. Germanen einzeln oder in der Jagdgemeinschaft gepflegten Mythos und Zauber auch gegeben haben, die letzten Quellen des Vogelschießens, wie auch des Schützenwesens allgemein, sind längst verschüttet.

Wurde anfangs nach lebenden Hähnen, Tauben u.a. geschossen, wählte man später als Zielobjekt den hölzernen Papagei. Da gab’s den Papageikönig. Das Schießen wurde auch Goyenschießen genannt. Dem Papagei folgte der noch jetzt übliche Adler.

Die ersten Schüsse waren und sind noch heute Respektpersonen vorbehalten, Vertretern der kirchlichen und weltlichen Gemeinde.

Der Ehrenpreis für den neuen König ist auch heute noch die silberne Schützenkette, die er als Zeichen seiner Würde tragen darf, bis ein anderer sie ihm abgewinnt. Er ist der Gesellschaft aber auch für diesen kostbaren Besitz verantwortlich und muss nach alter Sitte ein silbernes Schildchen stiften. Daneben muss der König zum nächsten Schützenfest einen neuen Vogel beschaffen, sowie Repräsentationspflichten erfüllen, zu denen auch das Freihalten des Thrones während des Festes und der Schützen während der Nachfeiern gehört.

Um 1870 war es in Nienborg Brauch, dass der König den Offizieren nach gelungenem Königsschuss „Stippmilch“ und Pfannkuchen verabreichte.

Das Königsamt war früher auch mit Vorteilen verbunden, die der Rat oder die Burgmänner gewährten.  Leider liegen für Nienborg keine Angaben hierzu vor. Es wird wohl so gehandhabt worden sein, wie es 1705 für Ahaus belegt ist, wo der König bis zu zwei Jahren von Wache und anderen Stadtdiensten befreit war. In anderen Orten brauchte der König für einen gewissen Zeitraum keine Steuern zu bezahlen.

Ein alter Brauch war in Nienborg auch eine während des Vogelschießens veranstaltete „Kinderbelustigung“. Diese bestand aus Spielen verschiedenster Art, Kuchenessen usw. und wurde von den älteren Vereinsmitgliedern organisiert. Die Kinderbelustigung fand bis 1938 unmittelbar am Heilig-Geist-Armenhaus statt. In den 50er Jahren wurde dieser Brauch aufgegeben.

Das älteste erhaltene Festprogramm sowie die ältesten Vereinsstatuten stammen aus dem Jahre 1887 und befinden sich in einer Akte aus dem Gemeindearchiv, betitel „Acta betreff „öffentliche Lustbarkeiten“. Programm und Statuten 1887:

 

Festordnung des Bürgerschützenvereins zu Nienborg, pro 1887

 

Sonntag, 7. August

19:30 Uhr                  Zapfenstreich

 

Montag, 8. August

6:45 Uhr                    Reveille

7:00 Uhr                    Gottesdienst

10:30 – 12:00 Uhr   Versammlung im Zelt zum Frühschoppen, Parole

14:00 Uhr      Antreten zum Abholen der Fahne, das Majors, des Obersten und des Königs. Dann Abmarsch zur Vogelstange. Nach dem Königsschuss Parademarsch auf dem Burgplatz. Abholen der Königin und Zug durch Nienborg und dann zum Zelte. Darauf werden König und Königin nach Hause begleitet.

20:00 Uhr                  Polonaise durch Nienborg und darauf Ball.

Dienstag, 9. August

9:00 Uhr                    Abholen des neuen Königs und der Königin zum Zelt.

10:00 – 12:00 Uhr   Konzert

15:00 Uhr      Antreten sämtlicher Schützen, Scheibenschießen. Ehrung der besten Schützen. Rückmarsch nach und durch Nienborg. Begleitung des Königs und der Königin nach Hause.

20:00 Uhr                  Festball

Statuten des Bürgerschützenvereins Nienborg

Jeder Mann unter 50 Jahren, welcher als Mitglied aufgenommen wird, ist verpflichtet, den öffentlichen Aufzügen beizuwohnen.

Die von den öffentlichen Aufzügen ausgeschlossen zu werden wünschen, müssen ihre Gründe dem Vorstand unterbreiten und hat derselbe dann über die Stichhaltigkeit zu beraten.

Sind in irgendeiner Familie zwei oder mehrere Mitglieder, so zahlt der erste als Mitgliedsgeld den vollen noch festzusetzenden Satz, jedes fernere Mitglied jedoch nur 2/3 des ersten.

Das Mitgliedsgeld wird am ersten Abend erhoben.

Jeder Mann, welcher (unter 50 Jahren) am Festzuge nicht teilnimmt und nach Beschluss des Vorstands keine genügende Entschuldigung hat, hat zum Festlokale keinen Zutritt.

Jede Dame, welche von einem Mitglied eingeführt wird, zahlt als Eintrittsgeld 50 Pfennig.

Fremde Herren mit Damen zahlen eine Mark, Eintrittskarten für beide Festtage kosten für (auswärtige) Herren eine Mark und 50 Pfennig.

Das Eintrittsgeld zum Festlokal ist zu Gunsten der Schützengesellschaft.

Ruhestörungen im Zelten können seitens des Vorstandes mit Ausweisung aus demselben bestraft werden.

Im Zelten dürfen keine spirituosen Getränke (als Branntwein) verabreicht werden, noch dieselben von Festteilnehmern hereingebracht werden.

 

J. Hartmann                                                                                               Der Vorstand:

H. Schwietering                                                                            Jos. Rosery

                                                                                                          Graßkamp

                                                                                                          B. Rohling

 

Dem Fest voraus geht noch heute das Schmücken der Vogelstange, das Wegbringen de „Toogs“, acht Tage vor dem Fest. Ein an der Vogelstange angebrachter grüner Birkenzweig soll das Nahen des Festes ankündigen. Anschließend findet dann eine Versammlung statt, in der die letzten Vorkehrungen durchgesprochen werden. Vor Festbeginn hält der Vorstand traditionsgemäß eine Weinprobe ab.

Gefeiert wurde in Nienborg bereits 1887 in einem Zelt. Davor vertraten wohl Lauben aus Grün die Zelte.

Das Brauchtum beschränkte sich nicht nur auf das eigentliche Schützenfest. Man kam früher außer zu den noch üblichen Versammlungen, auch bei anderen Gelegenheiten zu froher Feier zusammen, vor allem zu Karneval.

Zur „Fastnachtzehr“ lieferten die von den Junggesellen eingesammelten Würste die Grundlage. In Nienborg jedoch fand dieser Brauch nach unliebsamen Vorfällen und Ausschreitungen ein Ende. Hinzu kam, dass 1854 während einer Karnevalsfeier auf dem Hof des Bauern Homann in Wext der Ackerbürger F. nach einem Streit mit dem Landwirt L. von diesem erschlagen worden war. Der derzeitige Pfarrer Friedrich Jost (von 1848 bis zu seinem Tode 1891 Pfarrer zu Nienborg) schaffte das Fastnachtsfest ab du führte dafür mit bischöflicher Erlaubnis vom 12.12.1854 das 40stündige Gebet ein. Die Fundationssumme zu dieser Stiftung betrug im Gründungsjahr 400 Reichstaler und wuchs in den Jahren danach noch erheblich an. Pfarrer Jost, von dem Überlieferung berichtet, dass er dem Treiben der Schützen in Nienborg nicht sehr zugetan war, schrieb 1854 in sein „Tagebuch“: „Die sogenannten Fastnachtstage waren seit langen Zeiten an vielen Orten Sauflage erster Klasse. Wer würde es geglaubt haben, wenn man vor 20 Jahren jemandem gesagt hätte: diese Tage werden bald die ersten Bettage werden. Deo omnia prohibitur. Gott gebe uns, dass Satan, dessen Fest an diesen Tagen aufgehoben, seine Feste nicht auf andere Tage verlegt.”

 

Schützenfesttermine

1680-1900

Der Zeitpunkt des Vogelschießens hat sich im Laufe der Jahrhundert verlagert. 1520 schoss man am Sonntag nach dem Margaretentag (= 13 Juli), der damals auf den 165. Juli fiel

1834 fand das Schützenfest am 15., 17. und 18. Juni, 1837 am 4. Juni statt. Seit nachweislich 1887 wird am jeweiligen ersten Wochenende  im August gefeiert. (Sonntag: Fest Verklärung Christi). Damit war das Schützenfest mit der Heilig-Geist-Kirmes zusammengelegt, die an diesem Termin bereits seit Jahrhunderten am Nienborger Armenhaus stattgefunden hatte. Man hat damals wohl beide Festlichkeiten bewusst miteinander verbunden, um die nach gängiger Meinung Ortsgeistlichen und der Obrigkeit ausschweifenden und sittenverderbenden Tanzveranstaltungen zu reduzieren und unter die Aufsicht der ganzen Gemeinde zu stellen.

Scheibenschießen

 Neben dem Vogelschießen, dem Höhepunkt im Schützenbrauch des Jahres, fand auch ein Scheibenschießen statt. Es ist in Westfallen ebenfalls schon für das Mittelalter bezeugt. In Nienborg fand es bis 1938 auf der Kusenborg in einer Geländevertiefung statt. Auf diesem ehemals dem Freiherrn von Oer zu Haus Egelborg gehörenden Gelände befindet sich heute der Kinderspielplatz.

Während es beim Vogelschießen mehr oder weniger den Zufall überlassen blieb, wer den Königsschuss tat, bedeutete das Scheibenschießen eine wirkliche Prüfung der Schießkunst der Schützen.

Der Scheibenkönig, der mit am Thron saß, hatte keine besonderen Rechte und Pflichten. 1950 wurde sowohl das Vogelschießen als auch das Scheibenschießen auf den Nienborger Sportplatz verlegt. Wegen mangelnder Beteiligung wurde 1961 das Scheibenschießen und 1970 das dafür eingerichtete Sternschießen ganz fallen gelassen.

Für die Ausrüstung hatten die Schützen früher selbst zu sorgen. Diese war im Laufe der Zeit einem starken Wandel unterworfen. Im Mittelalter waren es vorwiegend Armbrust, Spieße und Heilebarden, die im Kampfe zur Entscheidung beitrugen. Mit dem 16. Jahrhundert bürgerte sich allmählich die Muskete als Nachfolgerin der Hakenbüchse ein.